Anpassung des genossenschaftlichen Mietzinses aufgrund des Leitsatzes

Liebes Mieterverband-Team

Wir haben als Wohnverein letzthin erneut Kontakt mit der Baugenossenschaft Mehr als Wohnen aufgenommen, um eine Reduktion unseres Mietzinses aufgrund des erneut gesunkenen Leitsatzes zu erreichen.

Mehr als Wohnen begründet nun schon seit fünf Jahren eine Ablehnung unserer Anträge auf eine Mietzinsreduktion mit der uns lapidar erscheinenden Begründung, dass eine solche Anpassung “bei Genosschenschaften nicht üblich” sei. Dies erscheint uns dubios, sind doch gerade Genossenschaften statutarisch zur Kostenmiete gezwungen und gesellschaftspolitisch angehalten, entgegen dem privatwirtschaftlichen Gepflogenheiten, sich für faire und tiefe einzusetzen. Beides scheint uns durch diese “Begründung” nicht gegeben.

Zudem haben unsere Recherchen bei anderen Genossenschaften ergeben, dass die Begründung durch Unüblichkeit schlicht nicht den Tatsachen entspricht; diverse Anfragen unsererseits bei anderen Genosschaften beweisen das Gegenteil.

Wie beurteilen sie diesen Fall?

Mit freundlichen Grüssen,
für Mehr als 11¹,
Moritz Zimmer

¹ Mitgliedernummer: 03436470